Verordnung über die Wehrpfplichtersatzabgabe
Der Bundesrat hat eine Revision der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe gutgeheissen. Per 1. Januar 2010 wird somit der Mindestbetrag der Wehrpflichtersatzabgabe von 200 auf künftig 400 Franken pro Jahr angehoben
